§ 9 BUDGET- UND RECHNUNGSPRÜFUNG

  1. Der Vorstand stellt jährlich bis zum 30.11. des Vorjahres ein Budget für das kommende Rechnungsjahr auf.

  2. Über das abgelaufene Rechnungsjahr hat der Vorstand eine Jahresrechnung aufzustellen.

  3. Die Jahresrechnung ist von zwei von der Mitgliederversammlung gestellten Prüfern zu prüfen.

 

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