§ 6 MITGLIEDSBEITRÄGE

  1. Die ordentlichen Mitglieder sind verpflichtet, Beiträge zu zahlen. Diese werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
    Die u.g. Jahresbeiträge sind im Kalenderjahr 2006 inkl. der gesetzl. Mwst.
    Ab Kalenderjahr 2007 beträgt eine ordentliche Mitgliedschaft im Verein:

    - für Einzelmitglieder: 295,- EUR zzgl. gesetzl. Mwst. (Regelbeitrag)
                                       75,- EUR inkl. gesetzl. Mwst. (ermäßigter Beitrag)

    - für Firmenmitglieder: 695,- EUR zzgl. gesetzl. Mwst. (1. – 3. Person)
                                       195,- EUR zzgl. gesetzl. Mwst. (für jede weitere Person)
                                    2.300,- EUR zzgl. gesetzl.  Mwst. (für bis zu 20 Personen)

    Für Studenten (eingeschrieben an Fachhochschulen oder Universitäten) gilt als Einzelmitglieder ein ermäßigter Beitrag von 75,- EUR.

  2. Soweit dies nicht anderweitig durch Vorstandsbeschluss geregelt wird, ist der Beitrag für ein Vereinsjahr jeweils zum 31.01. des Jahres fällig und zahlbar. Im Falle des Beginns der Mitgliedschaft während eines Vereinsjahres ist der monatlich anteilige Beitrag innerhalb eines Monats nach Entscheidung über die Aufnahme fällig und zahlbar.

  3. In besonderen Fällen kann der Vorstand des Vereins auf Antrag einen Beitrag stunden, reduzieren oder erlassen. Eine völlige Befreiung von Beitragspflichten kann durch den Vorstand für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren ausgesprochen werden.

 

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