§ 4 ERWERB DER ORDENTLICHEN MITGLIEDSCHAFT

  1. Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die als natürliche Person voll geschäftsfähig und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist.

  2. Die ordentliche Mitgliedschaft ist schriftlich bei der Geschäftsstelle zu beantragen.

  3. Über die Aufnahme des Mitglieds entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Vorstand über die Aufnahme entschieden hat.

 

<< zurück zur Übersicht


Lizenzpartner von TDWI Logo Sigs Datacom