Der Verein hat folgende Arten von Mitgliedschaften:
- Ordentliche Mitgliedschaft (Einzel- und Firmenmitgliedschaft)
- Ehrenmitgliedschaft
Als ordentliche Einzelmitglieder können auf Antrag natürliche Personen aufgenommen werden, die bereit sind, den Vereinszweck zu fördern. Die ordentliche Mitgliedschaft in Form einer Firmenmitgliedschaft können Unternehmen aller Art, Vereine, selbständige Institutionen und Behörden erwerben. Jedes Firmenmitglied kann bis zu drei natürliche Personen benennen. Ein etwaiger Wechsel in der Zusammensetzung ist der Geschäftsstelle des Vereins schriftlich anzuzeigen und wird in dem nachfolgenden Geschäftsjahr wirksam. Einzelmitglieder und Firmenmitglieder haben jeweils das gleiche Stimmrecht, also jeweils eine Stimme. Die Stimmabgabe für das Firmenmitglied kann durch jede der entsandten Personen vorgenommen werden.