Anträge auf Änderung dieser Satzung oder des Vereinszweckes müssen acht Wochen vor Einberufung der Mitgliederversammlung dem Vorsitzenden des Vorstandes im vollen Wortlaut durch Einschreiben mitgeteilt werden, es sei denn, der Vorstand selbst beantragt die Änderungen. Den Mitgliedern ist der Wortlaut der Anträge mit der Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt zu geben.
Beschlüsse über Änderungen der Satzung oder des Vereinszweckes bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der erschienenen und vertretenen Mitgliedern.
Der Vorstand ist ermächtigt, redaktionell oder von dem Gericht, Finanzamt oder anderen Behörden geforderte Änderungen vorzunehmen. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen über das Vereinsrecht.