§ 11 AUFGABEN DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG

Die Mitgliederversammlung hat über folgende Gegenstände zu beschließen:- Satzungsänderungen,- Wahl der Vorstandsmitglieder sowie ihre Abberufung aus wichtigem Grund,- Genehmigung der Jahresrechnungen sowie Entlastung des Vorstandes,- Bestellung der Abschlussprüfer,- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,- Auflösung des Vereins,- Beschlussfassung über Anträge.

 

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