Die Mitgliederversammlung hat über folgende Gegenstände zu beschließen:- Satzungsänderungen,- Wahl der Vorstandsmitglieder sowie ihre Abberufung aus wichtigem Grund,- Genehmigung der Jahresrechnungen sowie Entlastung des Vorstandes,- Bestellung der Abschlussprüfer,- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,- Auflösung des Vereins,- Beschlussfassung über Anträge.